Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme
des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich
in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie
gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1
Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigen-ständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch
in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und
darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in
der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.),
für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um
interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder
zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur
bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz
oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des
Urhebervermerks ||Best|Picture|Point|| in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend
unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über
das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt
es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für
eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn
das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
¤ 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung
der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bild-material lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines
Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere
Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie
vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten
in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder
der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für
jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des
Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für
die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine
Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* ¤ 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
* ¤ 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens
nachzuweisen hat in Höhe von
* ¤ 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* ¤ 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* ¤ 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* ¤ 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und
dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden
Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw.
geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die
Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der
Wohnsitz des Fotografen.